Innung für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg-Fürth
Georg-Hager-Straße 6
90439 Nürnberg
Tel. 0911 274788-0
Fax 0911 274788-29
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In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten, die so genannte „sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung“.
Im Kleinbetrieb ist die Ausgangslage im Vergleich zum Großbetrieb grundverschieden: der Unternehmer ist meist unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, sie oder er kümmert sich um vieles persönlich.
Das Unternehmermodell richtet sich an alle Betriebe mit mindestens einem und bis zu 50 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte werden dabei wie Vollzeitbeschäftigte angerechnet.
Kein Handlungsbedarf besteht für Betriebe ohne Arbeitnehmer.
Ziel des Unternehmermodells ist es, die Gesundheit und damit Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten bzw. zu fördern. Gerade kleine Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur schwer ersetzt werden.
Der Betrieb hat konkrete Vorteile, wenn er sich für das Unternehmermodell entscheidet:
Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Dabei werden die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt.
Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer arbeitet häufig selbst in seinem Betrieb mit oder ist zumindest unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, dass für ihn die betrieblichen Gegebenheiten noch überschaubar sind.